Behandlungsangebot

In einem telefonischen Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, welche Voraussetzungen und Unterlagen für eine psychotherapeutische oder neuropsychologische Behandlung notwendig sind. Im darauf folgenden persönlichen Vorgespräch besprechen wir Inhalte, Verlauf und Kostenübernahme für eine mögliche Behandlung. In der Regel dient das Vorgespräch als Kennen-Lern-Termin, an dem wir gemeinsam Zielvorstellungen erarbeiten können. Wenn Sie sich für eine Behandlung bei mir entscheiden, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt, wobei im ersten Behandlungsschritt zunächst fünf probatorische Sitzungen beantragt werden. In diesen Sitzungen wird durch eine Basisdiagnostik, die Erhebung der Anamnese und Klärung der Therapieziele die Antragsstellung vorbereitet und auch über die geplante Therapiedauer gesprochen. Danach wird der Antrag auf Kostenübernahme der Krankenkasse zur Bewilligung vorgelegt.