Kostenübernahme

Durch die Approbation (staatliche Erlaubnis) und alle notwendigen fachlichen Qualifikationen verfüge ich über die Möglichkeit, ambulante klinische Neuropsychologie und Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie auszuüben.

Die Abrechnung mit Privatkrankenkassen (PKV), Beihilfestellen, Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften ist in der Regel mit Antrag sowohl für Neuropsychologie als auch für Psychotherapie möglich. Ihre Versicherung teilt Ihnen auf Anfrage die Bedingungen für eine Psychotherapie oder einer neuropsychologischen Therapie mit und sendet Ihnen die notwendigen Formulare zur Antragstellung. Auch als Selbstzahler können diese Leistungen in Anspruch genommen werden.

Für Gesetzlich Versicherte (GKV) muss ein Antrag auf Kostenerstattung für die jeweilige Leistung bei der Krankenkasse gestellt werden.

Kostenübernahme Psychotherapie für gesetzlich Versicherte (GKV) Wenn Sie sich im Vorfeld selbst über das Kostenerstattungsverfahren allgemein informieren wollen, so können Sie sich auch direkt an die Berliner Psychotherapeutenkammer wenden: psychotherapeutenkammer-berlin.de oder folgenden Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer lesen: BPtK Ratgeber Kostenerstattung (pdf)) Spezifische Informationen zu Indikation und Indikationsstellung, Diagnostik und Behandlung sowie zur Qualitätssicherung finden sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin: kvbb.de.