Kostenübernahme

Durch die Approbation (staatliche Erlaubnis) und alle notwendigen fachlichen Qualifikationen verfüge ich über die Möglichkeit, ambulante klinische Neuropsychologie und Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie auszuüben.

Die Abrechnung mit Privatkrankenkassen (PKV), Beihilfestellen, Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften ist in der Regel mit Antrag sowohl für Neuropsychologie als auch für Psychotherapie möglich. Ihre Versicherung teilt Ihnen auf Anfrage die Bedingungen für eine Psychotherapie oder einer neuropsychologischen Therapie mit und sendet Ihnen die notwendigen Formulare zur Antragstellung. Auch als Selbstzahler können diese Leistungen in Anspruch genommen werden.

Für Gesetzlich Versicherte (GKV) muss ein Antrag auf Kostenerstattung für Neuropsychologie für die jeweilige Leistung bei der Krankenkasse gestellt werden.

Ein Angebot für Psychotherapie kann nur für Privatversicherte, Selbstzahler und über eine Berufsgenossenschaft angeboten werden.